Home
KONTAKT bvaa
MITGLIEDER
Beitragsordnung
PROFIL
bvaa intern
ARCHIV
_
bvaa Gütesiegel Beschäftigung
_
Ausbildungsplätze Jugendberufshilfe
_
Fachportal für Europäische Modellprojekte
_
Arbeitsgemeinschaft Jugendberufshilfe nach § 78 SGB VIII (LAG 78)
_
Stellenangebote: 3
Stellengesuche: 0

Beitragsordnung des bvaa

            Ab 01.01.2012 gilt folgende Beitragsordnung

  1. Der bvaa-Jahresbeitrag (incl.bag-Beitrag) beträgt pro Vollzeitstelle 100,- €.

  2. Der Mindestbeitrag beträgt 600,- €.. Der Höchstbeitrag beträgt zusätzlich zum Beitrag zur bag-arbeit 3.750,- €; diese Begrenzung wirkt ab 50 Beschäftigte ab einem Beitrag zur bag-arbeit von 1.250,- €.  *

  3. Der Mitgliedsbeitrag speist sich aus der jahresdurchschnittlichen Zahl (Vorjahr) der Vollzeitstellen (vollzeitäquivalent) im Betrieb/Unternehmen/Verein, die zu allen Zweigen der Sozialversicherung beitragspflichtig sind; berücksichtigt werden müssen auch Honorarkräfte im Regiebereich (vollzeitäquivalent).

  4. In die Beitragsberechnung einbezogen werden diejenigen Betriebsbereiche,
    • die im Rahmen  der SGB II + III arbeitsmarktorientierte Dienstleistungen (einschließlich ESF- und Bundesprojekte) erbringen (siehe auch § 3 SGB III - Leistungen der Arbeitsförderung)
    • die Leistungen im Rahmen der Jugendhilfe nach § 13 KJHG erbringen

  5. Die erforderlichen Angaben zur Beitragserhebung werden dem bvaa bis zum 31.01. des Beitragsjahres mitgeteilt.

  6. Der Beitrag ist bis zum Ende des 1. Quartals des Beitragsjahres zu entrichten.

  7. Über die von der Beitragsordnung abweichenden Beitragsgesuche (z. B. Stundung) entscheidet der Vorstand

  8. Die Mitgliedsunternehmen des bvaa sind gleichzeitig Mitglied der bag-arbeit. Die bag-arbeit erhebt pro       Vollzeitstelle einen JAhresbeitrag von 25 €. Der Beitrag wird durch die Landesverbände eingezogen und überwiesen, d. h. der bvaa zahlt die entsprechende Summe aus dem eingenommenen bvaa-Beitrag.

    *  Die Mitgliedsunternehmen des bvaa sind gleichzeitig Mitglied der
        bag-arbeit.
       Die bag-arbeit erhebt pro Vollzeitstelle ihrer Mitglieder einen Jahresbeitrag
       von 25 €.
       Der Beitrag wird durch die Landesverbände eingezogen und überwiesen,
       d. h. der bvaa zahlt die entsprechende Summe aus dem eingenommenen
       bvaa-Beitrag.





1

Eingestellt am 11.01.2012

Beitragsordnung des bvaa

Gültig ab dem 01.01.2012

Art der Datei PDF:15,7 KB





© Verantwortlich für Inhalte: Michael Haberkorn